In dem ganzen Schlachtenlärm um Bischofssitze, Badewannen und Businessclass ist die Handreichung zu den wiederverheirateten Geschiedenen in der Berichterstattung etwas unter den Tisch gefallen.
Ich muss bei diesem Thema immer an mein Seminar zum Kommunionhelfer denken. (Kleine Erklärung: Im katholischen Gottesdienst können Laien die Kommunion austeilen. Für diesen wichtigen Dienst wird man vom Bischof ernannt und muss vorher einen Einführungslehrgang machen. )
Wir saßen also damals alle zusammen bei unserem Dekan, der uns auf unseren Dienst vorbereitete. Da fragte eine Frau was sie denn nun tun solle, wenn jemand käme, von dem sie wisse, dass er oder sie geschieden und wiederverheiratet sei. Die Kommunion verweigern?
Die Antwort unseres Dekans hat sich mir so eingebrannt, dass ich mir zutraue, sie noch nach fast 20 Jahren als Zitat aufzuschreiben: “Wer sind Sie und wer bin ich, dass wir uns anmaßen können, jemand vom Tisch des Herrn wegzuschicken?”
Über diesen Satz muss ich oft nachdenken, nicht nur wenn es um wiederverheiratete Geschiedene geht. Wir sind alle eingeladen. Jede und jeder von uns mit all unseren Fehlern, Sünden und Schwächen. Und wir können einander immer nur bis zur Stirn schauen, aber nicht ins Herz. Wie können wir da beurteilen ob jemand diese Einladung annehmen darf. Das kann doch nur der, der die Einladung ausgesprochen hat.
Und das führt mich dann doch wieder irgendwie nach Limburg zurück. Denn in diesem Zusammenhang ist oft von Bescheidenheit die Rede. Einer Bescheidenheit, die an der Größe von Wohnungen, dem Preis von Residenzen und der Automarke festgemacht wird. Das alles gehört dazu. Aber heißt Bescheidenheit nicht auch, dass wir uns bewusst werden sollten, dass wir alle nur Eingeladene sind und dass es keine Ehrengäste gibt?