Audietur et altera pars …

… ist ein Rechtsgrundsatz der besagt, dass man immer beide Teile anhören soll. Im Fall der Kölner Klinik, die ein mutmaßliches Vergewaltigungsopfer abgewiesen hat heißt das, auch Verantwortliche der Klinik zu Wort kommen zu lassen. Der WDR hat dies getan und ein Interview mit dem ärztlichen Direktor des St. Vinzenz-Hospitals ausgestrahlt. Hier ist der Link dazu, der Beitrag hat den Titel “Katholische Kliniken in Bedrängnis”. Und er rückt die Sache in ein etwas anderes Licht.